Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen liegen allen unseren Angeboten
und Verträgen sowie Lieferungen und Leistungen im Geschäftsverkehr
zugrunde. Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden sowie Allgemeine
Geschäfts- und Einkaufsbedingungen unserer Kunden sind nur
dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.


2. Angebote und Preise
Unsere Angebote sind bis zum Vertragsabschluss stets freibleibend. Vertragliche
Verpflichtungen entstehen für uns nur, wenn wir diese schriftlich
bestätigen.


3. Lieferung und Gefahrübergang
Unsere Lieferungen erfolgen ab Lager. Ist die bestellte Ware nicht
vollständig lieferbar, sind wir zu Teillieferungen in zumutbaren Mengen
berechtigt.
Wird eine Anlieferung vereinbart, erfolgt diese auf Kosten und Gefahr unseres
Kunden. Unser Kunde hat dafür zu sorgen, dass die bestellte Ware
am Empfangsort zu üblichen Geschäftszeiten abgeliefert werden kann.
Angestellte unseres Kunden sind zum Empfang berechtigt. Kann die Ware
nicht abgeliefert werden, weil zu üblichen Geschäftszeiten keine empfangsberechtigte
Person erreichbar ist, haftet unser Kunde für hierdurch
entstehende Schäden oder zusätzliche Kosten.


4. Beschaffenheit und Muster
Unsere Erzeugnisse sind eine Mengenware. Zähldifferenzen bis zu 3
% der bestellten Menge sind handelsüblich und bleiben vorbehalten.
Geringfügige Abweichungen berechtigen nicht zu Beanstandungen. Das
gilt insbesondere für handelsübliche Abweichungen von Muster, Farbe,
Druck und Schwere, auch bei Sonderanfertigungen nach Wünschen unseres
Kunden.
Von uns angefertigte Entwürfe, Reinzeichnungen, Klischees und dergleichen
bleiben unser Eigentum, auch wenn unserem Kunden die Herstellungskosten
in Rechnung gestellt werden, sofern nicht etwas anderes
schriftlich vereinbart ist.


5. Mängelhaftung
Unser Kunde hat die gelieferte Ware sofort nach Erhalt zu überprüfen.
Erkennbare Mängel, berechtigte Mengendifferenzen oder Falschlieferungen
sind schriftlich vor Verwendung der gelieferten Ware, spätestens
aber innerhalb von 7 Tagen nach ihrer Entgegennahme anzuzeigen, nicht
erkennbare Mängel innerhalb von 7 Tagen nach ihrer Erkennbarkeit.
Lässt unser Kunde die fertiggestellte Ware bei uns auf Lager nehmen,
beginnen die Fristen mit der Einlagerung bei uns. Unser Kunde hat Gelegenheit,
die Ware in unserem Lager zu untersuchen.
Im Falle einer fristgerechten und berechtigten Mängelrüge können wir
nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder neu liefern. Schlagen
Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, kann unser Kunde – unbeschadet
etwaiger Schadensersatzansprüche nach Ziffer 6 dieser Allgemeinen
Liefer- und Zahlungsbedingungen vom Vertrage zurücktreten
oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen.


6. Schadensersatzansprüche
Ansprüche unseres Kunden auf Schadensersatz aus jedwedem Rechtsgrund
sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind lediglich Schadensersatzansprüche
nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen
der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht sowie Schadensersatzansprüche,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Bei der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit haften wir auch für eine nur fahrlässige
Pflichtverletzung. Die Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
eines Erfüllungsgehilfen steht einer Pflichtverletzung durch uns gleich.
Bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Haftung
jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt,
soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
Eine Änderung der Beweislast ist mit diesen Regeln nicht verbunden.


7. Zahlung und Aufrechnung
Unsere Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen ab
Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Für die Rechtzeitigkeit der
Zahlung ist der Geldeingang bei uns (Wertstellung auf dem Bankkonto)
maßgeblich. Bargeldquittungen sind nur auf unseren Original-Quittungsformularen
rechtsgültig.
Bei verspäteter Zahlung (nach Ablauf von 30 Tagen ab Rechnungsdatum)
berechnen wir gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem
Basiszinssatz gem. § 247 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden
Schadens bleibt vorbehalten. Hält der Zahlungsverzug auch nach
Anmahnung durch uns noch an, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen
nur gegen Vorkasse vorzunehmen.
Bei begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit unseres Kunden (z.
B. andauernde Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen) sind wir
auch berechtigt, alle offenstehenden – auch gestundeten – Rechnungsbeträge
sofort fällig zu stellen und sofortige Barzahlung oder Sicherheitsleistung
zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn unser Kunde die Lieferung zu
Recht beanstandet hat.
Gegenüber unseren Forderungen kann unser Kunde nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder
ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.


8. Eigentumsvorbehalt und Forderungssicherung
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher –
auch künftiger – Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen
uns und dem Kunden unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt gem. § 449
BGB). Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht zugleich den
Rücktritt vom Kaufvertrag.
Unser Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen
Geschäftsverkehr berechtigt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung
der Ware ist ihm jedoch nicht gestattet. Er ist verpflichtet, unsere
Rechte an der Vorbehaltsware bei einem Weiterverkauf auf Kredit zu
sichern.
Die Forderungen unseres Kunden gegen seine Abnehmer aus der Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware werden schon jetzt an uns abgetreten.
Unser Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen berechtigt, solange
er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall
gerät. Auf unser Verlangen hat der Kunde uns die zur
Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen
zu machen, seinen Schuldnern die Abtretung mitzuteilen und uns die für
eine Einziehung erforderlichen Unterlagen in Kopie auszuhändigen.
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstige Zugriffe Dritter in
die Vorbehaltsware oder in die im voraus abgetretenen Forderungen hat
unser Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention
notwendigen Unterlagen zu unterrichten. In gleicher Weise ist er verpflichtet,
den Gläubigern unser Vorbehaltsrecht unverzüglich anzuzeigen.
Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen gewährten
Sicherheiten nach unserer Wahl auf Verlangen unseres Kunden
insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden
Forderungen um 10 % übersteigt. Im Falle der vollen Bezahlung aller
unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung geht das Eigentum
an der Vorbehaltsware oder der an ihrer Stelle abgetretenen Forderungen
ohne weiteres auf unseren Kunden über.


9. Erfüllungsort
Als Erfüllungsort wird Garbsen vereinbart. Gerichtsstand ist Hannover,
sofern die Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen. Für alle vertraglichen
Beziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


10. Datenschutz
Unser Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die auf seine Person
bezogenen Daten, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erforderlich
sind, unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes zentral gespeichert
werden. Dasselbe gilt für die Angebotsdaten.


11. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen
unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ergänzend gelten die gesetzlichen
Regelungen.


W. PETER SCHÄFER GMBH
30827 Garbsen, Januar 2017
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen